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   BGH, 03.08.2023 - 4 StR 125/23   

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https://dejure.org/2023,19192
BGH, 03.08.2023 - 4 StR 125/23 (https://dejure.org/2023,19192)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2023 - 4 StR 125/23 (https://dejure.org/2023,19192)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2023 - 4 StR 125/23 (https://dejure.org/2023,19192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 337 StPO, § 354 Abs. 1, Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Absehen von der Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20

    Gebotenheit der Vorführung eines Angeklagten zu der Revisionshauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 03.08.2023 - 4 StR 125/23
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18

    Entbehrlichkeit der Vorführung des inhaftierten Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 03.08.2023 - 4 StR 125/23
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 350 Rn. 10).
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